Aufnahme zum Studium

Die Aufnahme zum Studium wird vom Schulleiter auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewerber im Zulassungsverfahren entschieden – Bewertung der Noten in den betreffenden Jahren der Grundschule, Ergebnisse der einheitlich zugewiesenen schriftlichen Prüfungen in der tschechischen Sprache und Literatur und Mathematik.

Das Aufnahmeverfahren betrifft:

– Schüler der 7. Klasse der Grundschule (und Bewerber aus dem zweiten Jahr eines achtjährigen Gymnasiums oder eines achtjährigen Bildungsprogramms eines Konservatoriums) – untere Ebene eines mehrjährigen Gymnasiums, ein sechsjähriger Zyklus des Vollzeitstudiums (Feldcode 79-41-K/61)

– Schüler der 9. Klasse der Grundschulen (und andere Bewerber mit abgeschlossener Grundbildung) – vierjähriges Gymnasium, Vollzeitstudium (Fachcode 79-41-K/41)

Die Zulassungskriterien für das jeweilige Schuljahr werden vom Schulleiter gemäß den geltenden Rechtsvorschriften bis zum 31. Januar des jeweiligen Schuljahres festgelegt.

Bewerbungen für ein Studium in den oben genannten Studienrichtungen werden von den Bewerbern oder ihren gesetzlichen Vertretern persönlich bis zum 1. März beim Direktor des Gymnasiums, Hranice, Zborovská 293, 753 11 Hranice eingereicht.